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Posted in Allgemein, News, on 21 Oktober 2020, by , 0 Comments

Liebe Gäste,

Sie sind aufgrund der Oö. COVID-19-Maßnahmenverordnung beim Betreten eines Gastgewerbebetriebs zur Angabe von Kontaktdaten aller Personen (Vor- und Nachname, Adresse, Telefonnummer und, soweit vorhanden, E-Mail-Adresse) verpflichtet. Bei im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen ist ab der zweiten Person nur mehr der Vor- und Nachname anzugeben.

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